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Inhalte gegen Werbung: Warum Internetseiten keine Restaurants sind

Die Onlinewelt ist mal wieder im Aufruhr: Etliche große Onlinemedien bitten darum, Adblocker beim Besuch ihrer Seiten abzuschalten. Die Argumentation ist simpel: Ohne Werbung keine Einnahmen, ohne Einnahmen keine “wirtschaftliche Basis, um hochwertige Inhalte produzieren zu können.” (PM)

Dagegen regt sich nun Protest. Spiegel Online und Co. seien viel zu überladen mit Werbung, die blinkenden Flächen würden stören. Ohne Adblocker seien die Auftritte gar nicht zu ertragen. Man sei quasi gezwungen, störende Banner auszublenden. Thomas Knüwer vergleicht die Seiten mit einem schlechten Restaurant in einem Gewerbegebiet, die Macher von Adblock Plus fordern Verlage auf, sich “dem Dialog zu stellen”.

Nur: Um was für einen Dialog geht es hier eigentlich? Um Knüwers Vergleich zu bemühen: Wenn mir ein Restaurant nicht gefällt, gehe ich da nicht mehr hin. Das Restaurant weiterhin zu besuchen, aber “aufgrund des schlechten Services und der miesen Qualität” einfach nicht zu bezahlen – das wäre schlicht und ergreifend illegal.

Im Internet ist das Restaurant die Nachrichtenseite, die Bezahlung erfolgt durch das Anklicken/Ansehen/Ertragen von Werbung. Niemand wird gezwungen, störende Seiten zu besuchen. Restaurants in Gewerbegebieten kann man nicht immer vermeiden, wenn in der Nähe sonst nichts ist. Im Internet sind andere Seiten nur einen Mausklick entfernt.

Die Macher von Adblock argumentieren, unaufdringliche Werbung bekäme “durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Klicks als die übliche, effekthaschende Online-Werbung”. Das mag vielleicht stimmen, ist aber kein Argument, andere Werbung auszublenden.

Das Angebot der Verlage ist einfach: Journalistische Inhalte gibt es im Tausch gegen eingeblendete Werbung. Leistung und Gegenleistung. Wem das Verhältnis nicht passt, der kann sich beschweren oder die Angebote eben nicht nutzen. Die viel beschworene Pressevielfalt ermöglicht es immer, sich woanders zu informieren. Kostenlose Selbstbedienung rechtfertigt sie nicht.

Im Endeffekt ist es wie am Kiosk auch: Ist mir eine Zeitung zu teuer, brauche ich sie nicht kaufen.

Ein Hinweis ist noch lange keine Klage…

Eine Anzeige gegen das Bundeskriminalamt, so eine Meldung lässt aufhorchen. Dazu der Vorwurf der Steuerverschwendung und das Stichwort “Staatstrojaner” und die mediale Aufmerksamkeit ist perfekt. Das dachten sich wohl auch die Piraten und vermeldeten gestern:

Die Piratenpartei Deutschland hat das Bundeskriminalamt (BKA) heute wegen Misswirtschaft beim Bundesrechnungshof angezeigt. (Link)

Die Meldung kam gut an, etliche Medien übernahmen die Nachricht. Dabei haben die Piraten tief in die rhetorische Trickkiste gegriffen, als sie diese Mitteilung veröffentlichten. Denn strafrechtlich kann man beim Bundesrechnungshof (BRH) niemanden anzeigen. Die Mitglieder besitzen zwar richterliche Unabhängigkeit, zur Strafverfolgungsbehörde werden sie dadurch aber nicht. Was man machen kann, erläutert der BRH auf seiner Homepage unter dem Stichwort “Bürgerservice” selbst:

Welche Bedeutung haben Hinweise von “Außen” für den Bundesrechnungshof? Der Bundesrechnungshof (BRH) erhält regelmäßig viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen. In den meisten Fällen weisen die Einsender den BRH auf mögliche Missstände in der öffentlichen Verwaltung hin; oft handelt es sich dabei um den Vorwurf der Steuerverschwendung. Diese Hinweise sind eine wichtige Informationsquelle für den BRH.

Es ist also jedem Bürger möglich, Hinweise an den BRH zu schicken oder, um es anders zu formulieren: Jeder kann dem BRH (vermeintliche) Missstände anzeigen/wissen lassen/mitteilen. Den Brief der Piraten als Anzeige  zu bezeichnen, ist somit nicht falsch. Es kann nur schnell in die Irre führen.

Zu gut mit der Nachricht meinte es aber die (von mir netzpolitisch sonst sehr geschätzte) taz, die eine eigene Formulierung vorzog: Aus der Anzeige wurde dort eine KlageWeiterlesen »

Facebook: Vorschau-Cache für Links löschen

Verlinkt man Seiten auf Facebook, erscheint in der Vorschau oft nur eine veraltete Ansicht der Seite. Titel oder Beschreibung holt sich das Netzwerk aus dem Cache, statt die Seite neu zu laden. Gerade bei Links auf den eigenen Blog oder andere Projekte ist das ärgerlich.

Lösen lässt sich das Problem über den Debugger bei Facebook Developers. Dort einfach die Adresse eingeben, die verlinkt werden soll. Facebook zeigt dann nicht nur an, welche Informationen es von der Seite holt, sondern löscht gleichzeitig auch den Cache.

(via mpme)

Marvin Oppong und PR in der Wikipedia

Es ist eine eigenwillige Einstellung zu Datenschutz und Internetfreiheit, die der “Investigativjournalist” Marvin Oppong in einem Artikel bei Spiegel Online an den Tag legt. Er bezeichnet es nämlich als “ungewöhnliches Laisser-faire”, dass Daimler nicht die Wikipedia-Aktivitäten seiner Mitarbeiter nachverfolgt oder die Nutzung von Social-Media-Angeboten untersagt.

In “Das geschönte Bild vom Daimler-Konzern” berichtet er, dass jemand einen kritischen Abschnitt im Wikipedia-Artikel des Autobauers gelöscht hat. Die (anonyme) Bearbeitung wurde schnell rückgängig gemacht, sie hatte gerade mal eine Minute Bestand. So etwas ist nichts Ungewöhnliches und passiert tagtäglich in der Wikipedia. In diesem Fall konnte die IP des Bearbeiters aber zur Daimler AG zurückverfolgt werden.

Bei dem Konzern weist man jede Schuld von sich. Es sei wohl ein Mitarbeiter gewesen, wer genau, lasse sich aufgrund des Datenschutzes nicht ermitteln. Wegen dieser Aktion möchte man aber nun nicht die Nutzung von Wikipedia ganz sperren.

Ein ungewöhnliches Laisser-faire, das der Konzern hier an den Tag legt, denn ob mit oder ohne offiziellen Auftrag: Der Wikipedia-Zensor hat zumindest gegen den internen Social-Media-Leitfaden der Daimler AG verstoßen“, lautet Oppongs Kommentar. Was aber hätte Daimler machen sollen?

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Juraklausur in Reimform: Zum Straf- im Versmaß

Als Jura-Student lernt man ab dem ersten Semester: Klausuren sind im Gutachten-Stil zu lösen. Man hat in einer Klausur wenig Zeit, literarisch wertvoll sind die Ergebnisse daher selten.

Vor ein paar Tagen bin ich aber über Facebook auf die in Reimen gelöste Strafrechtsübung von Tobias Lutzi gestoßen. Er hat es geschafft, eine ganze Klausur in Versform zu verpacken:

Der A, der ist ein böser Wicht,
doch ist er strafbar oder nicht?
Zu prüfen sind drei Handlungsschritte:
iPod, Rangelei und Tritte.

Diesen Stil hat er über fünf Seiten durchgezogen (Volltext als pdf hier). Grund genug, ihm ein paar Fragen per E-Mail zu schicken.

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