Dass Gerichtstermine in Frankreich anders ablaufen als in Deutschland, ist kaum überraschend. Nicht nur weil sich die Rechtssysteme deutlich unterscheiden. Ein Gerichtstermin liefert auch immer tiefe Einblicke in die Gesellschaft und Kultur eines Landes.
Daniela Kahls ist seit kurzem als Korrespondentin des ARD-Hörfunks in Paris und war ziemlich überrascht über die hiesige Art der Prozessführung:
Bei der Verhandlung gegen den deutschen Arzt Dieter Krombach ließ sich die Richterin doch tatsächlich einen deutschsprachigen Brief von deutschen Behörden zum Teil vom Angeklagten selbst übersetzen!
(Übrigens: Ihr Blog ist für Frankreichinteressierte eine klare Leseempfehlung.)
Für Anwälte gibt es zwar nicht ganz so viele Preise wie für Journalisten, aber auch hier gibt es Bestenlisten in Form von Kanzleirankings. So veröffentlicht die Wirtschaftswoche regelmäßig Listen der “Top-Kanzleien” und das Handelsblatt bringt jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Verlag Best Lawyers ein Übersicht zu “Deutschlands besten Anwälten” heraus.
Abseits der Publikumszeitungen gibt es vor allem zwei bedeutende Rankings: Das weltweite Ranking der Legal 500 und die vom gleichnamigen Verlag veröffentlichten JUVE Awards. Dass in einer Branche, die vom Streiten lebt, solche Rankings nicht unumstritten sind, liegt auf der Hand. In einigen Bereichen ist eine objektive Sortierung aber auch schlichtweg unmöglich, gerade im Medienrecht sind die Ergebnisse auf jeden Fall als interessant zu bezeichnen.
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Da hat wohl jemand nicht aufgepasst in der Onlineredaktion der FAZ beziehungsweise Rhein-Main Zeitung: Ein Hinweis auf nicht zu veröffentlichende Informationen und die Ansprechpartner beim Oberlandesgericht im Artikel…
Kann in der Eile des Onlinejournalismus passieren. Für die Leser ist es aber je nachdem verwirrend bis erheiternd.

Zur stetigen Ausweitung der Internetsperren in Frankreich habe ich für Zeit Online einen Artikel geschrieben. Aktueller Anlass ist die gerade verfügte Sperrung einer polizeikritischen Internetseite namens Copwatch, die die Gemüter hier in Frankreich ziemlich erhitzt. Vor allem die Szene der Internetaktivisten und Menschenrechtler kritisiert, dass die Regierung Sarkozy nach und nach die Freiheit des Internets einschränken will.
Der Artikel behandelt hauptsächlich die politische Dimension des Urteils, hier im Blog möchte ich etwas detaillierter auf den juristischen Aspekt der Sperren eingehen. Problematisch ist vor allem die extrem weit gefasste Rechtsgrundlage. Einen guten Überblick dazu bietet dieser Bericht (auf französisch allerdings). Es gibt für Internetsperren verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die ich auch in dem Artikel kurz angerissen habe:
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Die BILD gehört zu den Zeitungen, die gerne und oft gescholten wird. Am lautesten kommt die Kritik dabei oft von denen, die die Zeitung noch nie gelesen haben und auch nie lesen werden. Manchmal ist Kritik aber auch angebracht und das nicht nur dezent.
Regelmäßig wird auf Bild.de momentan die Geschichte eines minderjährigen Jungunternehmers groß herausgebracht, gegen den nun die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sein angeblicher geschäftlicher Erfolg soll in großen Teilen reine Hochstapelei gewesen sein. So weit, so verständlich die Berichterstattung. Dass der erst 16-Jährige in fast allen Medienberichten immer mit vollem Namen genannt wird, machen (bis auf eine Ausnahme) auch alle anderen Medien so. Sein Foto wird durchgehend unverpixelt gezeigt. Zurückhaltend sind nur die Behörden:
Die Ermittlungen laufen, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und die Stadt Zerbst halten sich zum Schutz der Persönlichkeit des Jugendlichen bedeckt. (Quelle: MDR Sputnik)
Jetzt geht die Berichterstattung über Christoph C. aber eine Stufe weiter: Sie berichtet detailliert über seine schulischen Leistungen und den Verdacht auf psychische Probleme.
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