Es ist eine eigenwillige Einstellung zu Datenschutz und Internetfreiheit, die der “Investigativjournalist” Marvin Oppong in einem Artikel bei Spiegel Online an den Tag legt. Er bezeichnet es nämlich als “ungewöhnliches Laisser-faire”, dass Daimler nicht die Wikipedia-Aktivitäten seiner Mitarbeiter nachverfolgt oder die Nutzung von Social-Media-Angeboten untersagt.
In “Das geschönte Bild vom Daimler-Konzern” berichtet er, dass jemand einen kritischen Abschnitt im Wikipedia-Artikel des Autobauers gelöscht hat. Die (anonyme) Bearbeitung wurde schnell rückgängig gemacht, sie hatte gerade mal eine Minute Bestand. So etwas ist nichts Ungewöhnliches und passiert tagtäglich in der Wikipedia. In diesem Fall konnte die IP des Bearbeiters aber zur Daimler AG zurückverfolgt werden.
Bei dem Konzern weist man jede Schuld von sich. Es sei wohl ein Mitarbeiter gewesen, wer genau, lasse sich aufgrund des Datenschutzes nicht ermitteln. Wegen dieser Aktion möchte man aber nun nicht die Nutzung von Wikipedia ganz sperren.
“Ein ungewöhnliches Laisser-faire, das der Konzern hier an den Tag legt, denn ob mit oder ohne offiziellen Auftrag: Der Wikipedia-Zensor hat zumindest gegen den internen Social-Media-Leitfaden der Daimler AG verstoßen“, lautet Oppongs Kommentar. Was aber hätte Daimler machen sollen?
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Als Jura-Student lernt man ab dem ersten Semester: Klausuren sind im Gutachten-Stil zu lösen. Man hat in einer Klausur wenig Zeit, literarisch wertvoll sind die Ergebnisse daher selten.
Vor ein paar Tagen bin ich aber über Facebook auf die in Reimen gelöste Strafrechtsübung von Tobias Lutzi gestoßen. Er hat es geschafft, eine ganze Klausur in Versform zu verpacken:
Der A, der ist ein böser Wicht,
doch ist er strafbar oder nicht?
Zu prüfen sind drei Handlungsschritte:
iPod, Rangelei und Tritte.
Diesen Stil hat er über fünf Seiten durchgezogen (Volltext als pdf hier). Grund genug, ihm ein paar Fragen per E-Mail zu schicken.
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Dass Gerichtstermine in Frankreich anders ablaufen als in Deutschland, ist kaum überraschend. Nicht nur weil sich die Rechtssysteme deutlich unterscheiden. Ein Gerichtstermin liefert auch immer tiefe Einblicke in die Gesellschaft und Kultur eines Landes.
Daniela Kahls ist seit kurzem als Korrespondentin des ARD-Hörfunks in Paris und war ziemlich überrascht über die hiesige Art der Prozessführung:
Bei der Verhandlung gegen den deutschen Arzt Dieter Krombach ließ sich die Richterin doch tatsächlich einen deutschsprachigen Brief von deutschen Behörden zum Teil vom Angeklagten selbst übersetzen!
(Übrigens: Ihr Blog ist für Frankreichinteressierte eine klare Leseempfehlung.)
Für Anwälte gibt es zwar nicht ganz so viele Preise wie für Journalisten, aber auch hier gibt es Bestenlisten in Form von Kanzleirankings. So veröffentlicht die Wirtschaftswoche regelmäßig Listen der “Top-Kanzleien” und das Handelsblatt bringt jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Verlag Best Lawyers ein Übersicht zu “Deutschlands besten Anwälten” heraus.
Abseits der Publikumszeitungen gibt es vor allem zwei bedeutende Rankings: Das weltweite Ranking der Legal 500 und die vom gleichnamigen Verlag veröffentlichten JUVE Awards. Dass in einer Branche, die vom Streiten lebt, solche Rankings nicht unumstritten sind, liegt auf der Hand. In einigen Bereichen ist eine objektive Sortierung aber auch schlichtweg unmöglich, gerade im Medienrecht sind die Ergebnisse auf jeden Fall als interessant zu bezeichnen.
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Da hat wohl jemand nicht aufgepasst in der Onlineredaktion der FAZ beziehungsweise Rhein-Main Zeitung: Ein Hinweis auf nicht zu veröffentlichende Informationen und die Ansprechpartner beim Oberlandesgericht im Artikel…
Kann in der Eile des Onlinejournalismus passieren. Für die Leser ist es aber je nachdem verwirrend bis erheiternd.