Medienrecht, Kanzleien und der (Un)sinn der Rankings
Für Anwälte gibt es zwar nicht ganz so viele Preise wie für Journalisten, aber auch hier gibt es Bestenlisten in Form von Kanzleirankings. So veröffentlicht die Wirtschaftswoche regelmäßig Listen der “Top-Kanzleien” und das Handelsblatt bringt jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Verlag Best Lawyers ein Übersicht zu “Deutschlands besten Anwälten” heraus.
Abseits der Publikumszeitungen gibt es vor allem zwei bedeutende Rankings: Das weltweite Ranking der Legal 500 und die vom gleichnamigen Verlag veröffentlichten JUVE Awards. Dass in einer Branche, die vom Streiten lebt, solche Rankings nicht unumstritten sind, liegt auf der Hand. In einigen Bereichen ist eine objektive Sortierung aber auch schlichtweg unmöglich, gerade im Medienrecht sind die Ergebnisse auf jeden Fall als interessant zu bezeichnen.
JUVE wird morgen die Gewinner der Awards 2011 küren, die Nominierungen stehen bereits fest. Im Medienrecht sind das:
- CMS Hasche Sigle
- JBB Rechtsanwälte
- Olswang
- Osborne Clarke
- SKW Schwarz
Im Ranking von Legal 500 sieht die Sortierung so aus:
- Latham & Watkins LLP
Prinz, Neidhardt, Engelschall - Damm & Mann
Schertz Bergmann Rechtsanwälte - Hogan Lovells International LLP
Schweizer (Prof), Kanzlei
Taylor Wessing - CMS Hasche Sigle
Nesselhauf Rechtsanwälte
Redeker Sellner Dahs
Bei insgesamt 12 Kanzleien in den beiden Rankings gibt es also für ein und dasselbe Rechtsgebiet mit CMS Hasche Sigle nur eine einzige Überschneidung. Das schmälert zwar nicht den – zugegeben sehr guten Ruf – aller genannten Kanzleien, wirft aber Fragen auf über den Sinn solcher Listen.
Gerade das Medienrecht wird im presserechtlichen Teil von kleineren Kanzleien dominiert, die sich auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert haben. Schon wegen potentieller Interessenskonflikte ist das Gros der Anwälte im Bereich des Äußerungsrechts entweder im Bereich der Medien- oder der Betroffenenvertretung zu finden. Eine Vertretung beider Seiten findet selten statt. Prinz, Schertz, Damm & Mann etc. sind alle im Vergleich zu manchen Wirtschaftskanzleien Kleinstboutiquen. Zum Medienrecht gehören aber auch Fragen des Rundfunkrechts, Marktzutrittsfragen und ähnliches, ein Sektor in dem vermehrt Großkanzleien zu finden sind. Die Grenzen zum gewerblichen Rechtsschutz oder dem IT-Recht sind fließend.
Wie will man daher Kanzleien vergleichen, wenn nicht einmal die Tätigkeitsbereiche gleich sind? Auch aufwändige Recherchen und Interviews mit zahlreichen Anwälten, was als Grundlage für die Rankings immer beworben wird, lösen nicht das Problem, dass – um das Phrasenschwein zu bemühen – hier der Anspruch besteht, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Wie gesagt: Alle Kanzleien sind sicherlich in ihrem jeweiligen Bereich exzellent. Solange die Kategorisierung aber so weit gefasst ist, dass die Kanzleien zum Teil in gänzlich anderen Rechtsgebieten tätig sind, kann sie nur schwerlich eine durchnummerierte Ordnung rechtfertigen. Sinnvoller ist da schon eine unsortierte Darstellung der Besten, wie es Legal 500 für die “other recommended firms” vornimmt und es auch im JUVE-Handbuch steht.
Das hat nur den Nachteil, dass man keine Preise verleihen kann. Und ohne Auszeichnungen ist der Werbeeffekt für die Ausgezeichneten und somit auch die Verleiher selbst nur noch schwach.
Update: CMS Hasche Sigle hat den JUVE-Award gewonnen und ist nun offiziell “Kanzlei des Jahres für Medien”. Trotz aller Kritik am System der Rankings: Herzlichen Glückwunsch, der Preis ist verdient!

Hallo Philipp,
ein Ranking im Handbuch und die Nominierung für die awards sind zwei unterschiedliche Geschichten. Näheres dazu hier:
http://www.juve.de/handbuch/de/2010/kapitel/24360
und hier
http://www.juve.de/awards/die-auszeichnungen
Grüße
Albert
Danke, dass hatte ich ja auch genauso im Beitrag geschrieben: Die im Handbuch vorgenommene alphabetische Sortierung innerhalb der detailliert aufgeschlüsselten Rechtsgebiete ergibt aus rein praktischer Sicht viel mehr Sinn als die Hierarchie der (sehr weit gefassten) Awardrankings. Letztere sind eher für das persönliche Ego und den Werbeeffekt “nice to have”.