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Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen und der Fall Christoph C.

Die BILD gehört zu den Zeitungen, die gerne und oft gescholten wird. Am lautesten kommt die Kritik dabei oft von denen, die die Zeitung noch nie gelesen haben und auch nie lesen werden. Manchmal ist Kritik aber auch angebracht und das nicht nur dezent.

Regelmäßig wird auf Bild.de momentan die Geschichte eines minderjährigen Jungunternehmers groß herausgebracht, gegen den nun die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sein angeblicher geschäftlicher Erfolg soll in großen Teilen reine Hochstapelei gewesen sein. So weit, so verständlich die Berichterstattung. Dass der erst 16-Jährige in fast allen Medienberichten immer mit vollem Namen genannt wird, machen (bis auf eine Ausnahme) auch alle anderen Medien so. Sein Foto wird durchgehend unverpixelt gezeigt. Zurückhaltend sind nur die Behörden:

Die Ermittlungen laufen, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und die Stadt Zerbst halten sich zum Schutz der Persönlichkeit des Jugendlichen bedeckt. (Quelle: MDR Sputnik)

Jetzt geht die Berichterstattung über Christoph C. aber eine Stufe weiter: Sie berichtet detailliert über seine schulischen Leistungen und den Verdacht auf psychische Probleme.

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60 Jahre “Arschlöcher” und “Knechte des Rechts” in Karlsruhe

In einem ehemaligen Stabsgebäude der Luftwaffe untergebracht, feiert in diesen Tagen ein Verfassungsorgan sein 60. Jubiläum, das die Lufthoheit der Jurisprudenz für sich beanspruchen kann: Das Bundesverfassungsgericht. Die Urteile haben Symbolcharakter und Gesetzeskraft. Sogar im Bereich des Medienrechts sind die Karlsruher Richter daher wichtiger als die Kölner und Hamburger Land- und Oberlandesgerichte.

Die “acht Arschlöcher in Karlsruhe”, wie sie Kanzleramtsminister Horst Ehmke 1973 bezeichnete, weil sie seine Ostpolitik “kaputt machten”, sehen sich mittlerweile einer Verfahrensflut ausgesetzt. 6.500 Verfahren gab es 2010, nur 2,4% der Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Immer wieder gibt es daher den Ruf nach einer “Querulatengebühr”, zuletzt gefordert vom Präsidenten des Gerichts, Andreas Voßkuhle. Die Flut resultiert vor allem aus einem Missbrauch des Gerichts und der Verfassungsbeschwerde als “letzter Instanz” im prozessualen Verfahrensgang. Zunehmend wird “Karlsruhe” als Superrevisionsinstanz betracht. “Das höchste deutsche Gericht ist zum Bundes-Amtsgericht geworden, dass sich mit Klagen wegen zugeparkter Einfahrten oder verbrecherischer Jobcenter befassen muss”, kommentiert Wolfgang Janisch (SZ, 27. Sept. 2011: “Verstopfter Kummerkasten der Nation”).

Dass die Entscheidungen der “Knechte des Rechts” (Hermann-Höpker Aschoff, erster Präsident des Gerichts) oft kontrovers diskutiert werden, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem prägenden Urteilen zur Meinungsfreiheit und zum Medienrecht dabei selbst ermöglicht.

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Bildlich gesprochen

Wann darf wer wo wie fotografiert werden und inwiefern darf das veröffentlicht werden? Was Fotografen und Bildredakteure zu beachten haben, hat Anna-Kristine Wipper (Preu Bohlig & Partner) für die djv-Zeitschrift “Journalist” in einem Artikel zusammengefasst:

Personen, Posen, Prominente

Iudex non calculat?

Seit fast zwei Monaten ist Yourist.de nun online, das Portal für statistikinteressierte Juristen und Jurastudenten. Die Seite ist ein Projekt von zwei Jura-Absolventen und einem Webdesigner, daher bietet sie neben viel Inhalt auch ein schickes Design.

Als sehr gelungenes Beispiel für Datenjournalismus, bietet die Seite Statistiken zum 1. und 2. Staatsexamen und fast allen Schwerpunktbereichen. Eine Übersicht über die Qualität der Lehre sollen die Fakultätsrankings liefern.

Wer seine Sammlung an unnützem Wissen vergrößern will, kann übrigens auch bei Twitter @youristen folgen. 3.550 abgeschlossene Promotionen zum “Dr. iur.” war die bei Guttenbergs Verzicht auf denselben Zahl des Tages

Vor die Tür gesetzt

Alice Schwarzer wird ihre Berichterstattung vom Kachelmann-Prozess für die BILD-Zeitung wohl erstmal unterbrechen müssen. Denn Kachelmanns Verteidiger, Johann Schwenn, hat beantragt, sie als Zeugin der Verteidigung zu vernehmen. Geklärt werden soll, ob sie Kontakt mit einem der Gutachter hatte.

Bis das Gericht über den Antrag entschieden hat, ist sie somit vor die Tür gesetzt. Jetzt ist sie schließlich nicht mehr “nur” Berichterstatterin, sondern auch mögliche Beteiligte am Verfahren. Wie Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online feststellt:

Die Kommentatorin von “Bild” wird also den Prozess erst wieder beobachten können, wenn sie als Zeugin sagt, dass sie nichts sagt.

(siehe auch: Markus Kompa zum gleichen Thema, Update: Carsten Hoenigs Beitrag)