Ein Hinweis ist noch lange keine Klage…
Eine Anzeige gegen das Bundeskriminalamt, so eine Meldung lässt aufhorchen. Dazu der Vorwurf der Steuerverschwendung und das Stichwort “Staatstrojaner” und die mediale Aufmerksamkeit ist perfekt. Das dachten sich wohl auch die Piraten und vermeldeten gestern:
Die Piratenpartei Deutschland hat das Bundeskriminalamt (BKA) heute wegen Misswirtschaft beim Bundesrechnungshof angezeigt. (Link)
Die Meldung kam gut an, etliche Medien übernahmen die Nachricht. Dabei haben die Piraten tief in die rhetorische Trickkiste gegriffen, als sie diese Mitteilung veröffentlichten. Denn strafrechtlich kann man beim Bundesrechnungshof (BRH) niemanden anzeigen. Die Mitglieder besitzen zwar richterliche Unabhängigkeit, zur Strafverfolgungsbehörde werden sie dadurch aber nicht. Was man machen kann, erläutert der BRH auf seiner Homepage unter dem Stichwort “Bürgerservice” selbst:
Welche Bedeutung haben Hinweise von “Außen” für den Bundesrechnungshof? Der Bundesrechnungshof (BRH) erhält regelmäßig viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen. In den meisten Fällen weisen die Einsender den BRH auf mögliche Missstände in der öffentlichen Verwaltung hin; oft handelt es sich dabei um den Vorwurf der Steuerverschwendung. Diese Hinweise sind eine wichtige Informationsquelle für den BRH.
Es ist also jedem Bürger möglich, Hinweise an den BRH zu schicken oder, um es anders zu formulieren: Jeder kann dem BRH (vermeintliche) Missstände anzeigen/wissen lassen/mitteilen. Den Brief der Piraten als Anzeige zu bezeichnen, ist somit nicht falsch. Es kann nur schnell in die Irre führen.
Zu gut mit der Nachricht meinte es aber die (von mir netzpolitisch sonst sehr geschätzte) taz, die eine eigene Formulierung vorzog: Aus der Anzeige wurde dort eine Klage. Weiterlesen »
