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	<description>Gedanken zu Medien und Recht in Deutschland und Frankreich von Philipp Sümmermann</description>
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		<title>Marvin Oppong und PR in der Wikipedia</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 17:45:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Es ist eine eigenwillige Einstellung zu Datenschutz und Internetfreiheit, die der &#8220;Investigativjournalist&#8221; Marvin Oppong in einem Artikel bei Spiegel Online an den Tag legt. Er bezeichnet es nämlich als &#8220;ungewöhnliches Laisser-faire&#8221;, dass Daimler nicht die Wikipedia-Aktivitäten seiner Mitarbeiter nachverfolgt oder die Nutzung von Social-Media-Angeboten untersagt. In &#8220;Das geschönte Bild vom Daimler-Konzern&#8221; berichtet er, dass jemand einen kritischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine eigenwillige Einstellung zu Datenschutz und Internetfreiheit, die der <a title="Carta: Investigativer Journalismus - Ich verabschiede mich bei Carta" href="http://carta.info/36921/ich-verabschiede-mich-bei-carta/">&#8220;Investigativjournalist&#8221;</a> <a title="Homepage von Marvin Oppong" href="http://www.oppong.eu/">Marvin Oppong</a> in einem Artikel bei Spiegel Online an den Tag legt. Er bezeichnet es nämlich als &#8220;ungewöhnliches Laisser-faire&#8221;, dass Daimler nicht die Wikipedia-Aktivitäten seiner Mitarbeiter nachverfolgt oder die Nutzung von Social-Media-Angeboten untersagt.</p>
<p>In <a title="SPON: Das geschönte Bild vom Daimler-Konzern " href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,817802,00.html">&#8220;Das geschönte Bild vom Daimler-Konzern&#8221;</a> berichtet er, dass jemand einen kritischen Abschnitt im Wikipedia-Artikel des Autobauers gelöscht hat. Die (anonyme) Bearbeitung wurde schnell rückgängig gemacht, sie hatte <a title="Versionsvergleich" href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Daimler_AG&amp;diff=100000092&amp;oldid=100000074">gerade mal eine Minute</a> Bestand. So etwas ist nichts Ungewöhnliches und passiert tagtäglich in der Wikipedia. In diesem Fall konnte die IP des Bearbeiters aber zur Daimler AG zurückverfolgt werden.</p>
<p>Bei dem Konzern weist man jede Schuld von sich. Es sei wohl ein Mitarbeiter gewesen, wer genau, lasse sich aufgrund des Datenschutzes nicht ermitteln. Wegen dieser Aktion möchte man aber nun nicht die Nutzung von Wikipedia ganz sperren.</p>
<p>&#8220;<em>Ein ungewöhnliches Laisser-faire, das der Konzern hier an den Tag legt, denn ob mit oder ohne offiziellen Auftrag: Der Wikipedia-Zensor hat zumindest gegen den internen Social-Media-Leitfaden der Daimler AG verstoßen</em>&#8220;, lautet Oppongs Kommentar. Was aber hätte Daimler machen sollen?</p>
<p><span id="more-239"></span></p>
<p>Bei der grobschlächtigen und dilettantischen Vorgehensweise ist kaum davon auszugehen, dass die PR-Abteilung des Multimilliarden-Konzerns dahinter steckt. Viel wahrscheinlicher ist, dass einer der <a title="Daimler im Überblick: Geschäftsjahr 2011" href="http://www.daimler.com/Projects/c2c/channel/documents/2125315_Daimler_im_Ueberblick_2011.pdf">271.000 Mitarbeiter</a> es ein wenig zu gut mit seinem Arbeitgeber meinte. Der hat aber schon juristisch kaum eine Möglichkeit, den Wikipedia-Bearbeiter zu ermitteln. Außer, die Internetnutzung am Arbeitsplatz ist strikt verboten, greifen nämlich Fernmeldegeheimnis sowie die Regelungen zum Datenschutz aus dem Telekommunikationsgesetz und dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz. Der Daimler AG sind also die Hände gebunden, eine Überwachung geht nicht. Mehr als die Belegschaft zu informieren, kann sie nicht machen. Klare Grenzen hat sie mit ihrem <a title="Daimler: Social Media Leitfaden" href="http://www.daimler.com/Projects/c2c/channel/documents/1895106_Social_Media_Leitfaden_Final.pdf">Social-Media-Leitfaden</a> bereits gesetzt. Die einzige Lösung, um Vorfälle wie diesen in Zukunft zu verhindern, wäre also eine komplette (technische) Sperre. Ziemlich unverhältnismäßig.</p>
<p>Nun schließt Oppong aus einigen tendenziösen Bearbeitungen in den Jahren 2005 und 2006 auf eine &#8220;unselige Tradition&#8221; in Sachen Wikipedia-Manipulation.  Unabhängig von der gerade erwähnten juristischen Betrachtung muss man sich aber fragen: Erfordert diese Einzelbearbeitung wirklich eine interne Untersuchung im Unternehmen oder gar eine Einschränkung der Internetnutzung? Ist das angesichts der großen Zahl an Mitarbeitern und der geringen Auswirkung der Bearbeitung nicht einfach nur eine unbedeutende Petitesse?</p>
<p>Auf die Anfrage, wie die Daimler AG korrekt hätte handeln sollen seiner Meinung nach, schreibt Oppong: &#8221;<em>In meinen Augen sollte Daimler seinen Mitarbeitern grundsätzlich verbieten, von Daimler-Rechnern aus Änderungen in Wikipedia vorzunehmen. Derartige Regelungen existieren auch in anderen Unternehmen, so zum Beispiel beim Spiegel.</em>&#8221; Dass Daimler mit seiner Erlaubnis, Wikipedia zu nutzen, keine Ausnahme darstellt, zeigt eine Überblick der <a title="Blogzusammenstellung: Deutsche Social Media Guidelines" href="http://buggisch.wordpress.com/2011/10/12/deutsche-social-media-guidelines/">Social-Media-Guidelines</a> deutscher Unternehmen. Doch er ergänzt: &#8220;<em>Wenn Daimler-Mitarbeiter Änderungen in Wikipedia vornehmen, sollte dies aber zumindest transparent mit einem entsprechenden Hinweis geschehen, wie ihn Daimler in seinem Social-Media-Leitfaden ja selbst in Betracht zieht, wenngleich dies bei Einzeleditierungen in Wikipedia technisch nicht praktizierbar ist.</em>&#8221; Er sagt also, es sei am Besten, wenn sich die Mitarbeiter so verhalten würden, wie es die Konzernrichtlinien ohnehin vorschreiben.</p>
<p>Wegen der großen Relevanz der Wikipedia sind Bearbeitungen von Unternehmensartikeln durch PR-Firmen sicher keine Seltenheit. Wie hier gearbeitet wird, darüber hat auch schon das <a title="Wikipedia, Blogs, Foren : die PR-Profis schreiben mit. Quellenkritik im Internet" href="http://recherche-info.de/2011/02/22/pr-in-der-wikipedia/">Netzwerk Recherche diskutiert</a>. Es ist aber fraglich, ob ein solcher Artikel wie der von Oppong ein sinnvoller Beitrag zu der schwierigen Problematik von PR in der Wikipedia ist.</p>
<p>&#8220;<em>Eine nur eine Minute bestehende &#8220;Manipulation&#8221; durch irgendwem von Daimler ist etwas derart banales, dass es lächerlich wäre es hier zu erwähnen</em>&#8220;, lautet treffenderweise daher auch ein <a title="Diskussion in der WP" href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Daimler_AG&amp;oldid=100784708#Artikel_auf_Spiegel_Online">Diskussionskommentar</a> zu der Frage, ob Oppongs Artikel im Wikipedia-Beitrag zu Daimler erwähnt werden sollte&#8230;</p>
<p><strong>Update</strong>: In einer ersten Fassung des Artikels hatte ich geschrieben, Oppong würde indirekt fordern, dass Unternehmen die Internetnutzung ihrer Mitarbeiter überwachen sollen oder ihnen zumindest die Nutzung von Social-Media-Angeboten verbieten müssen. Nach einer Mail, in der er mich unter Vorbehalt rechtlicher Schritte aufforderte, dies &#8220;richtig zu stellen&#8221;, habe ich die entsprechende Passage abgeändert. Zudem gebe ich ihm zuliebe seine Stellungnahme nun ungekürzt wieder. Der Satz, dass der Spiegel Wikipediabearbeitungen seiner Mitarbeiter untersagt, fehlte in der ersten Fassung&#8230;</p>
<p><strong>Update 2:</strong> Uwe Knaus, seines Zeichens Social-Media-Beauftragter bei Daimler, hat <a title="Uwe Knaus bei Google Plus" href="https://plus.google.com/u/0/116524346037467911831/posts/Fs5ecXqSL5v">auf Google Plus</a> ein paar Zeilen zu Oppongs Artikel geschrieben.</p>
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		<title>Juraklausur in Reimform: Zum Straf- im Versmaß</title>
		<link>http://blog.oldmedia.de/2012/03/juraklausur-in-reimform-zum-straf-im-versmas/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 12:05:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>
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		<category><![CDATA[Tobias Lutzi]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verse]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Jura-Student lernt man ab dem ersten Semester: Klausuren sind im Gutachten-Stil zu lösen. Man hat in einer Klausur wenig Zeit, literarisch wertvoll sind die Ergebnisse daher selten. Vor ein paar Tagen bin ich aber über Facebook auf die in Reimen gelöste Strafrechtsübung von Tobias Lutzi gestoßen. Er hat es geschafft, eine ganze Klausur in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Jura-Student lernt man ab dem ersten Semester: Klausuren sind im <a title="Wikipedia: Gutachtenstil" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachtenstil">Gutachten-Stil</a> zu lösen. Man hat in einer Klausur wenig Zeit, literarisch wertvoll sind die Ergebnisse daher selten.</p>
<p>Vor ein paar Tagen bin ich aber über <a title="Die Klausur auf Facebook" href="https://www.facebook.com/media/set/?set=a.400622983287602.115100.100000197112050&amp;type=1">Facebook</a> auf die in Reimen gelöste Strafrechtsübung von Tobias Lutzi gestoßen. Er hat es geschafft, eine ganze Klausur in Versform zu verpacken:</p>
<blockquote><p>Der A, der ist ein böser Wicht,<br />
doch ist er strafbar oder nicht?<br />
Zu prüfen sind drei Handlungsschritte:<br />
iPod, Rangelei und Tritte.</p></blockquote>
<p>Diesen Stil hat er über fünf Seiten durchgezogen (Volltext als pdf <a title="Strafrecht in Reimen" href="http://www.scribd.com/tobias_lutzi/d/83568227-Strafrecht-in-Reimen">hier</a>). Grund genug, ihm ein paar Fragen per E-Mail zu schicken.</p>
<p><span id="more-211"></span></p>
<p>Wie kamst du auf die Idee, eine Klausur in Reimform zu verfassen?</p>
<p><em>Die Idee ist nicht neu, doch wer Jura kennt,</em><br />
<em> weiß, dass ein solches Experiment,</em><br />
<em> dazu zwingt, inhaltlich zu verzichten,</em><br />
<em> darum wagte ich nie, zu dichten.</em><br />
<em> Diesmal war mir das Ergebnis egal;</em><br />
<em> die Übung im Strafrecht daher ideal.</em></p>
<p>Hast du dich im Vorfeld darauf vorbereitet?</p>
<p><em>Um zumindest ein erstes Gefühl zu bekommen,</em><br />
<em> hab’ ich ein Gutachten vortags genommen</em><br />
<em> und es kurz als Gedicht formuliert.</em><br />
<em> Damit habe ich also gute zwei Stunden</em><br />
<em> für konkrete Klausurvorbereitung gefunden</em><br />
<em> und so lange ein wenig probiert.</em><br />
<em> Dennoch, einen Tag später schon,</em><br />
<em> fehlt’ mir der Reim jeder Definition,</em><br />
<em> wie so oft, wenn die Zeit pressiert.</em></p>
<p>In Juraklausuren leidet man normalerweise unter Zeitdruck. Wie findet man da noch Zeit für ein korrektes Versmaß?</p>
<p><em>Zunächst nur durch erheblichen Inhaltsverzicht,</em><br />
<em> der gelingt nur bei einfachen Fällen.</em><br />
<em> Dazu Paarreime, Jamben – schwerer geht’s nicht,</em><br />
<em> will man nicht seine Sprache entstellen.</em></p>
<p>Der Korrektor schien dem Reimen ja weniger zugeneigt. Hättest du eine gedichtete Korrektur erwartet?</p>
<p><em>Immerhin hat er mich noch bestehen lassen,</em><br />
<em> g’rad bei ernsthafter Prüfung: nicht zu fassen!</em><br />
<em> Umso schöner, dass nun diese Ernsthaftigkeit,</em><br />
<em> der Klausur eher noch mehr Humor verleiht :-)</em></p>
<p>Fünf Punkte hat er für die Klausur bekommen, ausreichend um zu bestehen. Wobei man sagen muss, dass er normalerweise bessere Noten schreibt. Lutzi ist Absolvent des deutsch-französischen Magisterstudiengangs der Universitäten Köln/Paris und arbeitet als studentischer Mitarbeiter an der Uni Köln am Institut für Internationales und Ausländisches Privatrecht und bei Osborne Clarke. Momentan macht er beim <a title="Willem C. Vis Moot Court" href="http://cisgw3.law.pace.edu/vis.html">Willem C. Vis Moot Court</a> mit, Anfang April geht es zum Finale nach Wien.</p>
<p>Spaß und wissenschaftliches Arbeiten verbindet er gerne mal: 2010 hatte er die Zedler-Medaille für seinen Wikipedia-Artikel über Dagobert Duck <a title="heise online: Zedler-Medaille für Dagobert Duck" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zedler-Medaille-fuer-Dagobert-Duck-1139543.html">gewonnen</a>.</p>
<p>Mit der gereimten Strafrechtsübung steht er im Übrigen in einer schönen Tradition der deutschen Jurisprudenz. Hier wird hin und wieder gereimt. Mal, um zu erklären, dass eine auch eine Mahnung in Reimform eine ordentliche Willenserklärung darstellt (<a title="Zu den Voraussetzungen einer Mahnung" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201982,%20650">LG Frankfurt, NJW 1982, 650</a>), mal um Streitigkeiten im Rahmen einer Schweineaufzucht zu klären (<a title="Der Oldenburger Schweinemastprozess" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20C%20443/86">AG Oldenburg, Urteil vom 16. März 1987, Az. 3 C 443/86</a>). Ganz besonders hervorgetan haben sich aber Berliner Richter, die eine Nachbarschaftsstreitigkeit sogar in altdeutschen Versen entschieden (<a title="Der Nachbarschaftsstreit auf altdeutsch" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201990,%20S.%201972">AG Berlin-Schöneberg, NJW 1990, 1972</a>).</p>
<p>Disclosure: Ich kenne Tobias Lutzi persönlich&#8230;</p>
<p>Update: Die Kollegen von Juraexamen.info haben mit Lutzi ebenfalls ein <a title="JE: Strafrechtsklausur in Reimen - Das Interview mit dem Dichter" href="http://www.juraexamen.info/strafrechtsklausur-in-reimen-das-interview-mit-dem-dichter/">Interview</a> geführt.</p>
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		<item>
		<title>Die französische Justiz aus deutscher Sicht</title>
		<link>http://blog.oldmedia.de/2011/11/die-franzosische-justiz-aus-deutscher-sicht/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 17:53:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[ARD]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Kahls]]></category>
		<category><![CDATA[Dieter Krombach]]></category>
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		<description><![CDATA[Dass Gerichtstermine in Frankreich anders ablaufen als in Deutschland, ist kaum überraschend. Nicht nur weil sich die Rechtssysteme deutlich unterscheiden. Ein Gerichtstermin liefert auch immer tiefe Einblicke in die Gesellschaft und Kultur eines Landes. Daniela Kahls ist seit kurzem als Korrespondentin des ARD-Hörfunks in Paris und war ziemlich überrascht über die hiesige Art der Prozessführung: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass Gerichtstermine in Frankreich anders ablaufen als in Deutschland, ist kaum überraschend. Nicht nur weil sich die Rechtssysteme deutlich unterscheiden. Ein Gerichtstermin liefert auch immer <a title="Ney York Times: French Shocked by I.M.F. Chief’s ‘Perp Walk’" href="http://thelede.blogs.nytimes.com/2011/05/16/french-shocked-by-i-m-f-chiefs-perp-walk/">tiefe Einblicke</a> in die Gesellschaft und Kultur eines Landes.</p>
<p><a title="Flurfunk Dresden: MDR Korrespondentin Daniela Kahls berichtet aus Paris" href="http://www.flurfunk-dresden.de/2011/09/21/mdr-korrespondentin-daniela-kahls-berichtet-aus-paris/">Daniela Kahls</a> ist seit kurzem als Korrespondentin des ARD-Hörfunks in Paris und war <a title="Ihr Blogbeitrag: Französisches Gericht" href="http://www.mdr.de/blog/frankreich/franzosisches-gericht">ziemlich überrascht</a> über die hiesige Art der Prozessführung:</p>
<blockquote><p>Bei der Verhandlung gegen den deutschen Arzt Dieter Krombach ließ sich die Richterin doch tatsächlich einen deutschsprachigen Brief von deutschen Behörden zum Teil vom Angeklagten selbst übersetzen!</p></blockquote>
<p>(Übrigens: Ihr Blog ist für Frankreichinteressierte eine klare Leseempfehlung.)</p>
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		<title>Medienrecht, Kanzleien und der (Un)sinn der Rankings</title>
		<link>http://blog.oldmedia.de/2011/10/medienrecht-kanzleien-und-die-bedeutung-der-rankings/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 10:16:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für Anwälte gibt es zwar nicht ganz so viele Preise wie für Journalisten, aber auch hier gibt es Bestenlisten in Form von Kanzleirankings. So veröffentlicht die Wirtschaftswoche regelmäßig Listen der &#8220;Top-Kanzleien&#8221; und das Handelsblatt bringt jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Verlag Best Lawyers ein Übersicht zu &#8220;Deutschlands besten Anwälten&#8221; heraus. Abseits der Publikumszeitungen gibt es vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Anwälte gibt es zwar nicht ganz so viele Preise wie für <a title="Liste der Journalistenpreise" href="http://www.journalistenpreise.de/?id=preis">Journalisten</a>, aber auch hier gibt es Bestenlisten in Form von Kanzleirankings. So veröffentlicht die Wirtschaftswoche regelmäßig <a title="Wirtschaftswoche: Top-Kanzleien" href="http://www.wiwo.de/top-kanzleien/">Listen der &#8220;Top-Kanzleien&#8221;</a> und das Handelsblatt bringt jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Verlag Best Lawyers ein <a title="Handelsblatt: Ranking - Wo Deutschlands beste Anwälte arbeiten" href="http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/wo-deutschlands-beste-anwaelte-arbeiten/4243658.html">Übersicht zu &#8220;Deutschlands besten Anwälten&#8221;</a> heraus.</p>
<p>Abseits der Publikumszeitungen gibt es vor allem zwei bedeutende Rankings: Das weltweite Ranking der <a title="Legal 500: Deutschland" href="http://www.legal500.com/c/germany">Legal 500</a> und die vom gleichnamigen Verlag veröffentlichten <a title="JUVE Awards" href="http://www.juve.de/awards/">JUVE Awards</a>. Dass in einer Branche, die vom Streiten lebt, solche Rankings nicht unumstritten sind, liegt auf der Hand. In einigen Bereichen ist eine objektive Sortierung aber auch schlichtweg unmöglich, gerade im Medienrecht sind die Ergebnisse auf jeden Fall als interessant zu bezeichnen.</p>
<p><span id="more-76"></span></p>
<p>JUVE wird morgen die Gewinner der Awards 2011 küren, die <a title="JUVE: Nominierungen 2011" href="http://www.juve.de/awards/die-nominierten-der-juve-awards">Nominierungen</a> stehen bereits fest. Im Medienrecht sind das:</p>
<ul>
<li>CMS Hasche Sigle</li>
<li>JBB Rechtsanwälte</li>
<li>Olswang</li>
<li>Osborne Clarke</li>
<li>SKW Schwarz</li>
</ul>
<p>Im Ranking von Legal 500 <a title="Legal 500: Germany - Media: Press and publishing" href="http://www.legal500.com/c/germany/media-press-and-publishing/media-press-and-publishing#paragraph_2600">sieht die Sortierung so aus</a>:</p>
<ol>
<li>Latham &amp; Watkins LLP<br />
Prinz, Neidhardt, Engelschall</li>
<li>Damm &amp; Mann<br />
Schertz Bergmann Rechtsanwälte</li>
<li>Hogan Lovells International LLP<br />
Schweizer (Prof), Kanzlei<br />
Taylor Wessing</li>
<li>CMS Hasche Sigle<br />
Nesselhauf Rechtsanwälte<br />
Redeker Sellner Dahs</li>
</ol>
<p>Bei insgesamt 12 Kanzleien in den beiden Rankings gibt es also für ein und dasselbe Rechtsgebiet mit CMS Hasche Sigle nur eine einzige Überschneidung. Das schmälert zwar nicht den &#8211; zugegeben sehr guten Ruf &#8211; aller genannten Kanzleien, wirft aber Fragen auf über den Sinn solcher Listen.</p>
<p>Gerade das Medienrecht wird im presserechtlichen Teil von kleineren Kanzleien dominiert, die sich auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert haben. Schon wegen potentieller Interessenskonflikte ist das Gros der Anwälte im Bereich des Äußerungsrechts entweder im Bereich der Medien- oder der Betroffenenvertretung zu finden. Eine Vertretung beider Seiten findet selten statt. Prinz, Schertz, Damm &amp; Mann etc. sind alle im Vergleich zu manchen Wirtschaftskanzleien Kleinstboutiquen. Zum Medienrecht gehören aber auch Fragen des Rundfunkrechts, Marktzutrittsfragen und ähnliches, ein Sektor in dem vermehrt Großkanzleien zu finden sind. Die Grenzen zum gewerblichen Rechtsschutz oder dem IT-Recht sind fließend.</p>
<p>Wie will man daher Kanzleien vergleichen, wenn nicht einmal die Tätigkeitsbereiche gleich sind? Auch aufwändige Recherchen und Interviews mit zahlreichen Anwälten, was als Grundlage für die Rankings immer beworben wird, lösen nicht das Problem, dass &#8211; um das Phrasenschwein zu bemühen &#8211; hier der Anspruch besteht, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.</p>
<p>Wie gesagt: Alle Kanzleien sind sicherlich in ihrem jeweiligen Bereich exzellent. Solange die Kategorisierung aber so weit gefasst ist, dass die Kanzleien zum Teil in gänzlich anderen Rechtsgebieten tätig sind, kann sie nur schwerlich eine durchnummerierte Ordnung rechtfertigen. Sinnvoller ist da schon eine unsortierte Darstellung der Besten, wie es Legal 500 für die &#8220;other recommended firms&#8221; vornimmt und es auch im JUVE-Handbuch steht.</p>
<p>Das hat nur den Nachteil, dass man keine Preise verleihen kann. Und ohne Auszeichnungen ist der Werbeeffekt für die Ausgezeichneten und somit auch die Verleiher selbst nur noch schwach.</p>
<p>Update: CMS Hasche Sigle hat den JUVE-Award <a title="JUVE: KANZLEI DES JAHRES FÜR MEDIEN" href="http://www.juve.de/awards/2011/125">gewonnen</a> und ist nun offiziell &#8220;Kanzlei des Jahres für Medien&#8221;. Trotz aller Kritik am System der Rankings: Herzlichen Glückwunsch, der Preis ist verdient!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 13:51:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Online]]></category>

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		<description><![CDATA[Da hat wohl jemand nicht aufgepasst in der Onlineredaktion der FAZ beziehungsweise Rhein-Main Zeitung: Ein Hinweis auf nicht zu veröffentlichende Informationen und die Ansprechpartner beim Oberlandesgericht im Artikel&#8230; Kann in der Eile des Onlinejournalismus passieren. Für die Leser ist es aber je nachdem verwirrend bis erheiternd.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da hat wohl jemand nicht aufgepasst in der Onlineredaktion der FAZ beziehungsweise Rhein-Main Zeitung: Ein Hinweis auf nicht zu veröffentlichende Informationen und die Ansprechpartner beim Oberlandesgericht im <a title="FAZ.net: Flughafenattentäter überraschte Soldaten eiskalt" href="http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/islamisten-prozess-flughafenattentaeter-ueberraschte-soldaten-eiskalt-11503389.html">Artikel</a>&#8230;</p>
<p>Kann in der Eile des Onlinejournalismus passieren. Für die Leser ist es aber je nachdem verwirrend bis erheiternd.</p>
<p><img class="aligncenter size-medium wp-image-197" title="FAZ.net Screenshot: Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt" src="http://blog.oldmedia.de/wp-content/uploads/2011/10/Clipboard01-500x299.jpg" alt="" width="500" height="299" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Internetsperren in Frankreich: Es wird strenger!</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 10:30:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[DNS-Sperren]]></category>
		<category><![CDATA[Einstweilige Verfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Internetprovider]]></category>
		<category><![CDATA[Internetsperren]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Zeit Online]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Zur stetigen Ausweitung der Internetsperren in Frankreich habe ich für Zeit Online einen Artikel geschrieben. Aktueller Anlass ist die gerade verfügte Sperrung einer polizeikritischen Internetseite namens Copwatch, die die Gemüter hier in Frankreich ziemlich erhitzt. Vor allem die Szene der Internetaktivisten und Menschenrechtler kritisiert, dass die Regierung Sarkozy nach und nach die Freiheit des Internets einschränken [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur stetigen Ausweitung der Internetsperren in Frankreich habe ich für Zeit Online einen <a title="Zeit Online: Frankreich verhängt Netzsperre über &quot;Copwatch&quot;" href="http://www.zeit.de/digital/internet/2011-10/frankreich-netzsperre-copwatch">Artikel</a> geschrieben. Aktueller Anlass ist die gerade verfügte Sperrung einer polizeikritischen Internetseite namens <a title="Copwatch" href="https://copwatchnord-idf.org/">Copwatch</a>, die die Gemüter hier in Frankreich ziemlich erhitzt. Vor allem die Szene der Internetaktivisten und Menschenrechtler kritisiert, dass die Regierung Sarkozy nach und nach die Freiheit des Internets einschränken will.</p>
<p>Der Artikel behandelt hauptsächlich die politische Dimension des Urteils, hier im Blog möchte ich etwas detaillierter auf den juristischen Aspekt der Sperren eingehen. Problematisch ist vor allem die extrem weit gefasste Rechtsgrundlage. Einen guten Überblick dazu bietet <a title="Blocage et filtrage dans le « Rapport d'information sur la neutralité de l'internet et des réseaux » de Corinne Erhel et Laure de La Raudière" href="http://labs.hadopi.fr/actualites/blocage-et-filtrage-dans-le-rapport-dinformation-sur-la-neutralite-de-linternet-et-des">dieser Bericht</a> (auf französisch allerdings). Es gibt für Internetsperren verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die ich auch in dem Artikel kurz angerissen habe:</p>
<p><span id="more-181"></span></p>
<ul>
<li>Die &#8220;loi pour la confiance dans l&#8217;économie numérique&#8221;, also das Gesetz über Vertrauen in die digitale Wirtschaft vom 21 Juni 2004 (in Frankreich werden Gesetze datiert) ermöglicht Richtern grundsätzlich das Einrichten von Internetsperren. <a title="Loi pour la confiance dans l'économie numérique" href="http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexteArticle.do;jsessionid=E679EFD714878C7F1F8DDF8DC696180F.tpdjo01v_2?idArticle=LEGIARTI000022469889&amp;cidTexte=LEGITEXT000005789847&amp;dateTexte=20111018">Artikel 6, I.8</a> sieht vor, dass Webhostern oder Internetprovidern jegliche Maßnahmen auferlegt werden können, die Schäden verhindern oder unterbinden, die aus dem Inhalt eines Onlinekommunikationsdienstes resultieren. Auf dieser Grundlage wurde die Sperrung von Copwatch veranlasst.</li>
<li>Eine ähnliche Regelung gilt für Urheberrechtsverstöße, hier sieht der &#8220;code de la propriété intellectuelle&#8221;, das Gesetz über geistiges Eigentum, im Artikel <a title="Code de la propriété intellectuelle" href="http://www.celog.fr/cpi/lv3_tt3.htm#c6">L 336-2</a> eine Sperrmöglichkeit in Falle der Verletzung von Autorenrechten vor.</li>
<li>Das Gesetz ARJEL vom 12. Mai 2010 befasst sich mit illegalen Glücksspielanbietern. In dem Fall kann ein Gericht angerufen werden, um Seiten mit rechtswidrigen Glücksspielangeboten oder Wetten zu verbieten. Diese Möglichkeit hat die Regulierungsbehörde bereits genutzt (s. unten).</li>
<li>Durch LOPPSI 2 (14. März 2011) wurde schließlich eine Blacklist eingeführt: Um Kinderpornographie zu bekämpfen, müssen Internetanbieter die auf der Liste stehenden Seiten blocken. Die Liste wird nicht veröffentlicht und ohne Richtervorbehalt von einer Behörde geführt.</li>
<li>HADOPI ist auch eine Form der Internetsperren, aber in anderer Form: Nach drei Urheberrechtsverstößen hat der Richter die Möglichkeit, Copyrightsündern den Internetanschluss zu kappen. Beim ersten Verstoß gibt es übrigens eine Warnung per Mail, beim zweiten Mal per Post. 650.000 Verwarnungen gab es im ersten Jahr, <a title="Heise.de: Frankreich - 60 Internetnutzern droht der &quot;Third Strike&quot;" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Frankreich-60-Internetnutzern-droht-der-Third-Strike-1357501.html">60 Nutzern</a> droht wegen eines dritten Verstoßes nun der Netzentzug.</li>
</ul>
<p>In dem Anfang August 2010 geführten <a title="ZDnet: Paris en ligne : les FAI soumis à une obligation de blocage des sites" href="http://www.zdnet.fr/actualites/paris-en-ligne-les-fai-soumis-a-une-obligation-de-blocage-des-sites-39753738.htm">Verfahren</a> rund um den Glücksspielanbieter StanJames.com wurde zum ersten Mal eine Sperrung auf der Grundlage des ARJEL-Gesetzes veranlasst. Interessant war, dass die Richter sich in dem Verfahren kaum mit der technischen Umsetzbarkeit der Sperren beschäftigt haben. Sie stuften die Sperrung schlicht und einfach als &#8220;obligation de résultat&#8221; statt als &#8220;obligation de moyens&#8221; ein, es wurde also ein Erfolg geschuldet und nicht nur das Hinwirken auf diesen. Ohne tiefgreifenden Eingriff in den Internetverkehr ist das aber fast unmöglich. Reine DNS- oder IP-Sperren lassen sich schließlich <a title="CCC DNS How-To" href="http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/">mit einfachen Mitteln umgehen</a>. Für eine wirklich effiziente Sperrung, die ja erreicht werden muss, wenn Erfolg geschuldet ist, wird theoretisch die ansonsten vor allem in Diktaturen genutzte <a title="WIkipedia: Deep Packet Inspection" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Deep_Packet_Inspection">Deep-Packet-Inspection</a> benötigt. Diese untersucht den Inhalt der Internetnutzung eingehend. Vage verwies das Urteil darauf, dass die Provider über ihre Maßnahmen und die Effizienz derselben berichten sollten. Nicht nur deshalb wurde das Urteil scharf kritisiert. Es kam letztendlich aber nie wirklich zum Tragen, da der Anbieter sich den Forderungen der Regulierungsbehörde fügte. Im März diesen Jahres erfolgte dann die (noch bestehende) <a title="Le Journal du Net: Jeux d'argent : l'Arjel assigne les FAI pour faire bloquer un site illégal" href="http://www.journaldunet.com/ebusiness/telecoms-fai/blocage-site-illegal-0311.shtml">Sperrung</a> des Anbieters 5Dimes.com</p>
<p>In dem nun vorliegenden und im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen <a title="Das Urteil im Volltext" href="http://www.scribd.com/doc/68777613/20111014-TGI-Paris-Copwatch">Urteil</a> zu Copwatch ist die Situation eine andere. Diesmal haben sich die Richter anscheinend auch mit der technischen Umsetzbarkeit der Sperren auseinandergesetzt. Denn die Richter gingen mit ihrem Urteil noch über die verlangte Teilsperrung von bestimmten Seiten der Website hinaus. Sie verlangten stattdessen eine völlige DNS- oder IP-Sperre des Angebots. Die für das Filtern einzelner Teilbereiche bei einer verschlüsselt übertragenen Seite notwendige Deep-Packet-Inspection sei unverhältnismäßig. Copwatch läuft über SSL-Verschlüsselung. Dass eine IP-Sperrung auch zur Blockade von &#8220;unschuldigen&#8221; Seiten auf dem gleichen Server führen kann, erwähnen die Richter dabei nicht. Ob die wiederholte Erwähnung von &#8220;DSN&#8221; statt DNS-Sperren ein Tippfehler ist oder auf fehlendes technisches Verständnis zurückzuführen ist, muss ebenfalls offen bleiben ;-)</p>
<p>Interessant ist das Urteil aber auch im Hinblick auf die Kosten: Zum einen wird die Filterung von Teilen der Seite durch Deep-Packet-Inspection nicht nur mit dem Argument des unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffs begründet, sondern auch mit den hohen Ausgaben von mindestens 10.000 Euro für jeden der Internetanbieter (zuzüglich anschließender Betriebskosten von 20% der Einrichtungskosten). Es wird also ein wirtschaftliches Argument hinzugezogen um die Vollsperrung (die ja eine stärkere Einschränkung als die Teilsperrung ist) zu rechtfertigen. Zum anderen erklären die Richter, dass zwar das Gesetz keine Entschädigung für die Internetprovider vorsehe. Jedoch würde es dem Gleichheitsprinzip widersprechen, wenn einzelne Anbieter die Kosten für eine Sperrung tragen müssten, die schließlich im Interesse der Allgemeinheit sei. Im Gegensatz zum deutschen Zugangserschwerungsgesetz und dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welche eine solche Entschädigung nicht vorgesehen hatten, sollen die Provider in Frankreich also nicht die Kosten der staatlich geforderten Filter zu tragen haben.</p>
<p>Ob es bereits Sperrungen von kinderpornographischen Seiten aufgrund des LOPPSI-Gesetzes gibt, ist aufgrund der nicht veröffentlichten Listen übrigens unbekannt.</p>
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		<title>Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen und der Fall Christoph C.</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Oct 2011 10:39:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
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		<category><![CDATA[Informationelle Selbstbestimmung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die BILD gehört zu den Zeitungen, die gerne und oft gescholten wird. Am lautesten kommt die Kritik dabei oft von denen, die die Zeitung noch nie gelesen haben und auch nie lesen werden. Manchmal ist Kritik aber auch angebracht und das nicht nur dezent. Regelmäßig wird auf Bild.de momentan die Geschichte eines minderjährigen Jungunternehmers groß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die BILD gehört zu den Zeitungen, die gerne und oft gescholten wird. Am lautesten kommt die Kritik dabei oft von denen, die die Zeitung noch nie gelesen haben und auch nie lesen werden. Manchmal ist Kritik aber auch angebracht und das nicht nur dezent.</p>
<p>Regelmäßig wird auf Bild.de momentan die Geschichte eines minderjährigen Jungunternehmers groß herausgebracht, gegen den nun die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sein angeblicher geschäftlicher Erfolg soll in großen Teilen reine Hochstapelei gewesen sein. So weit, so verständlich die Berichterstattung. Dass der erst 16-Jährige in fast allen Medienberichten immer mit vollem Namen genannt wird, machen (<a title="MDR Sputnik: Jüngster Unternehmer Deutschlands ein Hochstapler?" href="http://www.sputnik.de/popkultur/zusammenleben/der-juengste-unternehmer-deutschlands">bis auf eine Ausnahme</a>) auch alle anderen Medien so. Sein Foto wird durchgehend unverpixelt gezeigt. Zurückhaltend sind nur die Behörden:</p>
<blockquote><p>Die Ermittlungen laufen, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und die Stadt Zerbst halten sich zum Schutz der Persönlichkeit des Jugendlichen bedeckt. (Quelle: <a title="MDR Sputnik: Jüngster Unternehmer Deutschlands ein Hochstapler?" href="http://www.sputnik.de/popkultur/zusammenleben/der-juengste-unternehmer-deutschlands">MDR Sputnik</a>)</p></blockquote>
<p>Jetzt geht die Berichterstattung über Christoph C. aber eine Stufe weiter: Sie berichtet detailliert über seine schulischen Leistungen und den Verdacht auf psychische Probleme.</p>
<p><span id="more-159"></span></p>
<blockquote><p>Und wie steht es um die Noten des Wunderknaben? „Bescheiden. Sehr bescheiden &#8230; Seine schulischen Leistungen lassen sehr zu wünschen übrig.“ (Quelle: Bild.de)</p></blockquote>
<p>Offen redet der Schulleiter, der auch mit Foto präsentiert wird, über die Noten von Christoph C. Seine Schule wird abgebildet. Die Tatsache, dass eventuell seine Versetzung gefährdet ist, wird thematisiert. Rechtlich bewegt sich der Schulleiter dabei auf dünnem Eis. Schulische Leistungen gehören in den Bereich der Privatsphäre (<a title="Nice Bastard: Wowigate: Wie die Süddeutsche Zeitung vertrauliche Schulunterlagen besorgt" href="http://nice-bastard.blogspot.com/2011/10/wowigate-wie-die-suddeutsche.html">dazu</a>), allein schon wegen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hätte er daher vermutlich nicht über die Versetzungschancen des Schülers reden dürfen. Ob seine Auskunftsfreude gegenüber der Bild pädagogisch sinnvoll ist, ist zudem eine ganz andere Frage.<br />
Dass die Bild diese Informationen veröffentlicht, verwundert kaum. Bei dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, ist es aber höchst fragwürdig. Das öffentliche Interesse an der Hochstapelei des 16-Jährigen dürfte wohl kaum eine Berichterstattung über schulische Leistungen in dem Umfang rechtfertigen.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-160" title="Überschrift Bild.de: Leidet xxx (16) am Münchhausen-Syndrom?" src="http://blog.oldmedia.de/wp-content/uploads/2011/10/BE-Christoph-Ueberschrift.jpg" alt="" width="475" height="112" /></p>
<blockquote><p>Nun soll ein Gerichtspsychiater den Gymnasiasten untersuchen, ob dieser vielleicht psychisch krank ist. (Quelle: Bild.de)</p></blockquote>
<p>Krankheiten werden im Bereich des Persönlichkeitsrechts regelmäßig dem Bereich der Intimsphäre zugeordnet. Auch ein öffentliches Interesse kann eine Berichterstattung dann nicht rechtfertigen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich &#8211; wie hier &#8211; um den Fall eines Minderjährigen handelt. Heranwachsende, deren persönliche Entwicklung noch nicht vollkommen abgeschlossen ist, sollen in dieser nicht beeinträchtigt werden. Wenn nun aber eine Zeitung detailliert in Wort und Bild über psychische Probleme berichtet, ist das der persönlichen Entwicklung nicht gerade förderlich.</p>
<p>Dass es auch den unverbindlichen und vagen Kriterien des Pressekodex in Bezug auf Privatleben und Jugendschutz (Ziff 8 u. 11) widerspricht, in einer solchen Form identifizierend zu berichten, sei der Vollständigkeit halber angemerkt.</p>
<p><strong>Update:</strong> Der Schulleiter hat übrigens auch mit der Volksstimme gesprochen, die aber zumindest anonymisierend <a title="Volksstimme: Schulleiter aus Zerbst: &quot;Er hat scheinbar eine kompetente Ausstrahlung&quot;" href="http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/569594_Schulleiter-aus-Zerbst-Er-hat-scheinbar-eine-kompetente-Ausstrahlung.html">berichtet</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>60 Jahre &#8220;Arschlöcher&#8221; und &#8220;Knechte des Rechts&#8221; in Karlsruhe</title>
		<link>http://blog.oldmedia.de/2011/09/60-jahre-arschlocher-und-knechte-des-rechts-in-karlsruhe/</link>
		<comments>http://blog.oldmedia.de/2011/09/60-jahre-arschlocher-und-knechte-des-rechts-in-karlsruhe/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 10:42:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Jubiläum]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem ehemaligen Stabsgebäude der Luftwaffe untergebracht, feiert in diesen Tagen ein Verfassungsorgan sein 60. Jubiläum, das die Lufthoheit der Jurisprudenz für sich beanspruchen kann: Das Bundesverfassungsgericht. Die Urteile haben Symbolcharakter und Gesetzeskraft. Sogar im Bereich des Medienrechts sind die Karlsruher Richter daher wichtiger als die Kölner und Hamburger Land- und Oberlandesgerichte. Die &#8220;acht Arschlöcher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem ehemaligen <a title="Zeit Online: Bundesverfassungsgericht zieht in eine Kaserne" href="http://www.zeit.de/online/2009/35/bundesverfassungsgericht-umzug-kaserne">Stabsgebäude der Luftwaffe untergebracht</a>, feiert in diesen Tagen ein Verfassungsorgan sein 60. Jubiläum, das die Lufthoheit der Jurisprudenz für sich beanspruchen kann: Das <a title="Das Bundesverfassungsgericht" href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/">Bundesverfassungsgericht</a>. Die Urteile haben Symbolcharakter und Gesetzeskraft. Sogar im Bereich des Medienrechts sind die Karlsruher Richter daher wichtiger als die Kölner und Hamburger Land- und Oberlandesgerichte.</p>
<p>Die &#8220;acht Arschlöcher in Karlsruhe&#8221;, wie sie Kanzleramtsminister Horst Ehmke 1973 <a title="Süddeutsche Zeitung: Europäischer Gerichtshof  - David der Menschenrechte" href="http://www.sueddeutsche.de/politik/europaeischer-gerichtshof-david-der-menschenrechte-1.1046843">bezeichnete</a>, weil sie seine Ostpolitik &#8220;kaputt machten&#8221;, sehen sich mittlerweile einer Verfahrensflut ausgesetzt. 6.500 Verfahren gab es 2010, nur 2,4% der Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Immer wieder gibt es daher den Ruf nach einer &#8220;Querulatengebühr&#8221;, zuletzt <a title="LTO: Karlsruher Querulantengebühr - Wie Voßkuhle sich in die Nesseln setzt" href="http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4105/karlsruher-querulantengebuehr-wie-vosskuhle-sich-in-die-nesseln-setzt/">gefordert vom Präsidenten des Gerichts</a>, Andreas Voßkuhle. Die Flut resultiert vor allem aus einem Missbrauch des Gerichts und der Verfassungsbeschwerde als &#8220;letzter Instanz&#8221; im prozessualen Verfahrensgang. Zunehmend wird &#8220;Karlsruhe&#8221; als Superrevisionsinstanz betracht. &#8220;Das höchste deutsche Gericht ist zum Bundes-Amtsgericht geworden, dass sich mit Klagen wegen zugeparkter Einfahrten oder verbrecherischer Jobcenter befassen muss&#8221;, kommentiert Wolfgang Janisch (SZ, 27. Sept. 2011: &#8220;Verstopfter Kummerkasten der Nation&#8221;).</p>
<p>Dass die Entscheidungen der &#8220;Knechte des Rechts&#8221; (<a title="Wikipedia: Hermann Höpker-Aschoff" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_H%C3%B6pker-Aschoff">Hermann-Höpker Aschoff</a>, erster Präsident des Gerichts) oft kontrovers diskutiert werden, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem prägenden Urteilen zur Meinungsfreiheit und zum Medienrecht dabei selbst ermöglicht.</p>
<p><span id="more-151"></span>So kippte das BVerfG die Pläne Adenauers, ein regierungsfreundliches &#8220;Deutschland-Fernsehen&#8221; zu gründen (<a title="Urteil im Volltext" href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html">BVerfGE 12, 205-264</a>). Ein Urteil, das Konrad Adenauer nicht gänzlich erfreut <a title="Deutschlandfunk: Der Kanzler und die Freiheit der Medien" href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschichten/348458/">zur Kenntnis nahm</a>: &#8221;Das Kabinett war sich darin einig, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts falsch ist, meine Damen und Herren. (Zuruf, Unruhe) Meine Herren Sie können doch wirklich nicht erwarten, daß ich hier mich hinstelle und sage, das ist ein gutes Urteil.&#8221; Auch später hob das Gericht immer wieder eine staatsferne und vielfältige Medienlandschaft als essentiell für eine demokratische Gesellschaft hervor. Auch wenn <a title="FAZ: WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus - „Eine große Ignoranz und auch Angst der Politik“" href="http://www.faz.net/artikel/C31151/waz-geschaeftsfuehrer-christian-nienhaus-eine-grosse-ignoranz-und-auch-angst-der-politik-30491804.html">nicht jeder Zeitungsverleger</a> es so sieht: Mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben wir im <a title="SZ: Neue Führung bei France Télévisions - Sarkozys Entscheidung" href="http://www.sueddeutsche.de/medien/neue-fuehrung-bei-france-televisions-sarkozys-entscheidung-1.970355">internationalen</a> <a title="Wikipedia: Kontroverse mit der Regierung Berlusconi" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Radiotelevisione_Italiana#Kontroverse_mit_der_Regierung_Berlusconi">Vergleich</a> ein durchaus gelungenes Beispiel für öffentlich finanzierten Rundfunk.</p>
<p>Die Meinungsfreiheit zementierte es mit 1958 mit &#8220;Lüth&#8221; (<a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007198.html">BVerfGE 7, 198-208</a>), im Anschluss gefestigt durch &#8220;Blinkfüer&#8221; (<a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv025256.html">BVerfGE 25, 256–269</a>), &#8220;Soldaten sind Mörder&#8221; und zahlreiche andere. Jurastudenten lernen die Entscheidungen rauf und runter, Nichtjuristen kennen vor allem die Konsequenz: Seitdem ist die Meinungsfreiheit die &#8220;Grundlage jeder Freiheit überhaupt.&#8221;</p>
<p>Eine Grundlage, die dazu führt, dass wir in Deutschland die unterschiedlichsten Meinungen hören können und mitteilen dürfen. Meinungen sind &#8211; mit der berechtigten Ausnahme der Schmähkritik &#8211; frei.</p>
<p>60 Jahre Bundesverfassungsgericht sind daher auch 60 Jahre Meinungsfreiheit in Deutschland. Diese Freiheit wird auch die kommenden 60 Jahre noch weiterleben. Nur ob es das Gericht ebenfalls dann noch gibt, hängt wohl von der Geschwindigkeit des europäischen Zusammenwachsens ab&#8230;</p>
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		<title>Bildlich gesprochen</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 07:22:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Bildrechte]]></category>
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		<category><![CDATA[DJV]]></category>
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		<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
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		<description><![CDATA[Wann darf wer wo wie fotografiert werden und inwiefern darf das veröffentlicht werden? Was Fotografen und Bildredakteure zu beachten haben, hat Anna-Kristine Wipper (Preu Bohlig &#38; Partner) für die djv-Zeitschrift &#8220;Journalist&#8221; in einem Artikel zusammengefasst: Personen, Posen, Prominente]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wann darf wer wo wie fotografiert werden und inwiefern darf das veröffentlicht werden? Was Fotografen und Bildredakteure zu beachten haben, hat <a title="Lebenslauf von Anna-Kristine Wipper" href="http://www.preubohlig.de/deutsch/person.php?aktive_person=AWI">Anna-Kristine Wipper</a> (Preu Bohlig &amp; Partner) für die djv-Zeitschrift &#8220;Journalist&#8221; in einem Artikel zusammengefasst:</p>
<p><a title="Personen, Possen, Prominente" href="http://www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/redaktionswerkstatt/personen-posen-prominente.html">Personen, Posen, Prominente</a></p>
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		<title>Wavelab LE 7: Schade&#8230;</title>
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		<pubDate>Sun, 17 Apr 2011 14:56:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Sümmermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
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		<category><![CDATA[Wavelab 7 LE]]></category>

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		<description><![CDATA[Für einfache (journalistische) Audiobearbeitungen wird immer wieder Audacity gelobt: Kostenlos (da open-source), leicht zu erlernen und dennoch umfangreiche Funktionen. An sich alles korrekt und bei mir auch immer wieder im Einsatz. Trotzdem bin ich mit der Software nie ganz warm geworden. Gerade der Montageworkflow ist umständlich, richtige Clipbearbeitung gibt es nicht. Für Radiobeiträge, Podcasts oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für einfache (journalistische) Audiobearbeitungen wird immer wieder <a title="Audacity" href="http://audacity.sourceforge.net/">Audacity</a> gelobt: Kostenlos (da open-source), leicht zu erlernen und dennoch umfangreiche Funktionen. An sich alles korrekt und bei mir auch immer wieder im Einsatz. Trotzdem bin ich mit der Software nie ganz warm geworden. Gerade der Montageworkflow ist umständlich, richtige Clipbearbeitung gibt es nicht. Für Radiobeiträge, Podcasts oder Audioslideshows ist Audacity daher nur bedingt geeignet.</p>
<p>Wavelab, mein persönlicher Favorit in Sachen Montage, ist mit einem Listenpreis von knapp 600 Euro für die Vollversion und 99 Euro für die abgespeckte Elementsversion leider nicht das, was man gemeinhin als günstig bezeichnen würde. Ich war daher gespannt auf die <a title="KEYS Sonderausgabe bestellen" href="http://www.ppvmedien.de/Recording/KEYS-Sonderheft-WAVELAB-LE-7-Vollversion::11433.html?campaign=KEYS/Startseite/Wavelab">KEYS-Sonderausgabe</a> mit Wavelab 7 LE für 12,40 Euro. Kein MP3-Export, nur zwei Spuren zum Bearbeiten und Nutzung nur zum persönlichen Gebrauch: Das waren die konkret genannten Einschränkungen. Unschön, aber je nach Projekt kann man damit noch leben.</p>
<p><span id="more-135"></span></p>
<p><a href="http://blog.oldmedia.de/wp-content/uploads/2011/04/Screenshot-Wavelab-7-LE-Waveansicht.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-136" title="Screenshot Wavelab 7 LE  - Waveansicht" src="http://blog.oldmedia.de/wp-content/uploads/2011/04/Screenshot-Wavelab-7-LE-Waveansicht-150x150.jpg" alt="Die Dateiansicht von Wavelab 7 LE" width="150" height="150" /></a>Für die reine Bearbeitung von Audiomaterial ist die Wavelabversion auch gut nutzbar. Viele Steinberg-Plugins (u. Gate, Limiter, Compressor) sind im Paket enthalten, die Arbeitsfläche ist wie gewohnt übersichtlich und aufgeräumt. Die Anzahl der Effektplugins ist begrenzt, das dürfte aber nur für Musiker eine Rolle spielen.</p>
<p><a href="http://blog.oldmedia.de/wp-content/uploads/2011/04/Screenshot-Wavelab-7-LE-Montageansicht.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-137" title="Screenshot Wavelab 7 LE  - Montageansicht" src="http://blog.oldmedia.de/wp-content/uploads/2011/04/Screenshot-Wavelab-7-LE-Montageansicht-150x150.jpg" alt="Die Montageansicht von Wavelab 7 LE" width="150" height="150" /></a>Die Montage, bei Wavelab traditionell in einer anderen Ansicht, ist aber leider so dezimiert, dass ein sinnvolles Arbeiten kaum möglich ist. Die größte Einschränkung ist neben der Begrenzung auf zwei Spuren, dass man keine Spurbereiche markieren kann. Statt einen Abschnitt zu markieren, muss man zwangsweise links und rechts von dem gewünschten Bereich einen Schnitt setzen. Nur Teile hören oder bearbeiten ist unmöglich. Der Zusammenbau der Töne wird daher schnell zu unsäglicher Frickelei.</p>
<p>Für den ersten Schritt (Töne säubern und grob schneiden) sowie für den letzten (Fertigstellung, &#8220;Mastering&#8221;) ist Wavelab 7 LE also recht gut verwendbar. Für das wirkliche Zusammenbauen, die Montage, leider nicht. Wer mit dem kostenlosen Audacity gut zurecht kommt, hat also keinen Vorteil von einem Kauf der Wavelabversion. Bei der Zerhackstückelung hat man den Eindruck, dass die Software nur als kostenpflichtige Demo und Werbung zum Kauf der Essentials-Version herhalten soll (LE-Besitzer bekommen das Upgrade für 49 statt 99 Euro). Schade.</p>
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